Allgemeine Lieferbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN PPH „AMG” sp. z o.o.
  1. Allgemeine Bestimmungen – Anwendungsbereich
    1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten unter Ausschluss anderer Regelungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
    2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvertrag auch für künftige Lieferverträge mit demselben Käufer, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf;
    3. Erklärungen und Mitteilungen von rechtlicher Bedeutung, die der Käufer nach Abschluss des Vertrages uns gegenüber abzugeben/zu übermitteln hat, bedürfen der Schriftform.
  2. Abschluss des Vertrags
    1. Unsere Angebote für von uns hergestellte und/oder gelieferte Produkte/Waren oder von uns erbrachte Dienstleistungen (im Folgenden: Produkte/Waren) sind unverbindlich. Die Präsentation unserer Produkte/Waren oder Dienstleistungen ist lediglich als Information über deren Eigenschaften zu verstehen und stellt kein Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an einen potentiellen Käufer dar, eine Bestellung aufzugeben. Änderungen, auch technischer, technologischer und konstruktiver Art, im Produktions- und Lieferprozess sowie sonstige Änderungen, z. B. in Form, Gestalt oder Gewicht, die nach Ansicht des Verkäufers die Funktionalität des Produktes/der Ware nicht verändern, bleiben vorbehalten.
    2. Mit der Bestellung der betreffenden Waren gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Wir bestätigen dem Käufer unverzüglich, dass seine Bestellung eingegangen ist. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung der Bestellung stellt nur dann eine Annahmeerklärung des Angebots zum Vertragsschluss dar, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die Annahme einer telefonischen Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags unsererseits dar. Der Vertrag kommt erst auf der Grundlage unserer schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten Bestellbestätigung zustande.
    3. Der Verkäufer hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Wir behalten uns das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.
    5. Der Käufer ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
    6. An den von uns zur Verfügung gestellten Abbildungen, Mustern, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Angeboten und sonstigen Unterlagen (dies gilt auch für das Urheberrecht, soweit diese Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind) haben wir die Rechte (einschließlich der gewerblichen Schutzrechte). Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
    7. Soweit wir aufgrund von Mustern, Zeichnungen, Unterlagen, Entwürfen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers zur Lieferung verpflichtet sind, übernimmt der Käufer die Verantwortung dafür, dass durch unsere Handlungen keine Rechte Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte Dritter, verletzt werden. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen (im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang), der uns durch die Verletzung solcher Rechte Dritter entsteht (dies umfasst auch die Kosten für eine etwaige Rechtsberatung und -vertretung), und alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, um in einem etwaigen Verfahren an unserer Stelle als Beklagter aufzutreten.
    8. Alle Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Abmessungen, d. h. Länge, Breite, Höhe, Materialabmessungen und andere, die das/die vom Verkäufer gelieferte Produkt/Ware betreffen, haben eine Toleranz von +/- 5 %.
    9. Zum Schutz vor Korrosion sind die Produkte/Waren, sofern in der Bestellbestätigung nicht anders angegeben, mit Alkydharzlacken lackiert. Die durchschnittliche Dicke der Innenbeschichtung (Grundierung) beträgt 30 um, während die Außenbeschichtung 60 um (Grundierung und Decklack) beträgt, mit einer Toleranz von bis zu -15 %.
  3. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Produkt/der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Vor vollständiger Bezahlung der Produkte/Waren dürfen diese weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
    2. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt/die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts sorgfältig zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Zugriffen Dritter auf das Produkt/ die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung des Produktes/der Ware unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Einen Besitzwechsel des Produktes/der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf das Produkt/die Ware entstehen, soweit diese vom Käufer zu vertreten sind.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, das Produkt/die Ware zurückzunehmen. Die Annahme des Produktes/der Ware durch uns stellt einen Rücktritt vom Vertrag aus Gründen dar, die der Käufer zu vertreten hat.
    4. Der Käufer ist berechtigt, das Produkt/die Ware im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs weiterzuverkaufen.
    5. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise werden in ausländischer Währung oder in polnischen Zloty (PLN) angegeben.
    2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere Tarifsteigerungen oder Materialpreisänderungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.
    3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Verkauf auf Grundlage und bis zur Höhe der Versicherungssumme.
    4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn uns nach Abschluss des Vertrages bekannt wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen 100%ige Vorauszahlung oder Stellung einer für uns akzeptablen Sicherheit auszuführen.
    5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
  5. Gefahrübergang
    1. Die Gefahr des zufälligen Verlustes und der zufälligen Verschlechterung des Produktes/der Ware geht mit der Übergabe, bzw. bei Lieferung „ab Werk“ mit der Übergabe des Produktes/der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, auf den Käufer über.
    2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abholung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft an auf den Käufer über.
    3. Die Verpackung der Produkte/Waren erfolgt nach unserem Ermessen.
  6. Haftung für Mängel
    1. Der Verkäufer gewährt eine Garantie für die verkauften Produkte/Waren. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab dem Datum der Lieferung oder eine andere Frist, die wir dem Käufer schriftlich mitteilen. Die Garantie erstreckt sich unter anderem nicht auf Verschleiß oder Schäden, die durch den normalen Gebrauch des Produkts/der Ware durch den Käufer entstehen. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Reklamationen für diese Art von Schäden werden nicht akzeptiert. Die Garantie für die Lackierung von Produkten/Waren, die nur mit Grundierung gegen Korrosion und äußere Einflüsse geschützt sind, beträgt 30 Tage.
    2. Reklamationen mangelhafter Ware sind per E-Mail oder Fax einzureichen. Die Nummer der Bestellbestätigung, die Seriennummer, die Beschreibung des Mangels und, wenn möglich, eine fotografische Dokumentation sollten beigefügt werden. Der Verkäufer wird die Reklamation innerhalb von 14 Tagen prüfen.
    3. Der Verkäufer lehnt seine Haftung im Rahmen der Mängelgewährleistung gemäß Artikel 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab.
  7. Lieferfrist
    1. Der Liefer- bzw. Fertigstellungstermin (nachfolgend „Lieferfrist“ genannt) ergibt sich aus unseren Vereinbarungen mit dem Käufer. Voraussetzung für die Einhaltung dieser Regelungen ist, dass die Bestellbestätigung von den Vertragsparteien rechtzeitig unterzeichnet wird, alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. die Einholung der erforderlichen Abklärungen einschließlich der Bestätigung der übersandten Unterlagen, so rechtzeitig erfüllt, dass die Bestellung innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Frist ausgeführt werden kann, sowie, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Leistung der Anzahlung. Andernfalls verlängert sich der Lieferfrist entsprechend.
    2. Die Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung der Materialien an den Verkäufer. Wir werden den Käufer so bald wie möglich über mögliche Verzögerungen informieren.
    3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn das Produkt/die Ware bis zum Ablauf der Lieferfrist unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt wurde. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, ist – außer bei berechtigter Verweigerung der Abnahme des Produktes/der Ware – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft, wenn sich die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert.
    4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, oder auf die verspätete Lieferung von Material durch unsere Lieferanten zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wir werden den Käufer über den Eintritt und den Wegfall solcher Umstände baldmöglichst unterrichten. Diese Regelung gilt auch, wenn derartige Vorfälle bei unseren Lieferanten oder Unterauftragnehmern auftreten.
    5. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unterliegen dem polnischen Recht.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer zusammen mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    3. Für alle Angelegenheiten, insbesondere für Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich seines Bestehens, seiner Gültigkeit, seiner Auslegung und seiner Rechtsfolgen, sind die für den Sitz des Verkäufers zuständigen polnischen Gerichte zuständig.